Cornelia Holsten hat Rechtswissenschaften an der Universität Bremen studiert. Von 1999 bis 2002 hat sie als Rechtsanwältin für Wirtschafts- Medien- sowie IT-Recht Unternehmen beraten und vertreten. 2003 wurde sie Richterin am Landgericht Bremen.
2009 wurde sie Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt und war damit die erste Frau in Deutschland, die einer Landesmedienanstalt als Direktorin vorsteht. Sie engagiert sich bundesweit für Jugendmedienschutz, Barrierefreiheit und Diversity. Außerdem ist Cornelia Lehrbeauftragte für Mediennutzungstrends und Medienrecht an der Universität und an der Hochschule Bremen.